Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung eines Ausstellerstandes
Stand: 21. August 2026
1. Veranstalter und Geltungsbereich
Veranstalter der Berufsinfobörse Daun ist:
Rotary Club Daun-Eifel Gemeindienst e. V.
c/o Dr. Rafael Hoffmann
Am Sprinkenberg 14
54550 Daun
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Nutzung eines Ausstellerstandes bei der Berufsinfobörse Daun.
Das Buchungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie andere beruflich oder institutionell handelnde Organisationen. Verbraucher können keinen Ausstellerstand buchen.
Abweichende Bedingungen des Ausstellers gelten nur, wenn der Veranstalter ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Buchung und Vertragsschluss
Die Darstellung der Ausstellerstände auf der Website ist eine Einladung zur Abgabe einer Buchung.
Mit dem Absenden der Buchung über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Aussteller ein verbindliches Angebot ab. Eingabefehler können vor dem Absenden der Buchung über die vorgesehenen Eingabefelder oder die Zurück-Funktion des Browsers korrigiert werden.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die Buchung durch eine Buchungsbestätigung oder Rechnung per E-Mail annimmt.
Die Vergabe der verfügbaren Standplätze erfolgt grundsätzlich nach der Reihenfolge des Eingangs der Buchungen. Ein Anspruch auf Annahme einer Buchung besteht nicht.
3. Leistungen des Veranstalters
Umfang und Preis der gebuchten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Standbeschreibung und den im Buchungsvorgang ausgewählten Optionen.
Die angegebenen Standflächen sind ungefähre Größen. Geringfügige Abweichungen, die die Nutzung des Standes nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
Die konkrete Lage und Nummer des Standes werden durch den Veranstalter festgelegt. Wünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt; ein Anspruch auf einen bestimmten Standort besteht jedoch nur bei ausdrücklicher Bestätigung.
Der Veranstalter darf aus organisatorischen oder sicherheitsbedingten Gründen eine andere, vergleichbare Standfläche zuweisen oder gleichwertige Ausstattungsgegenstände bereitstellen.
Die bereitgestellten Tische, Stühle und Hocker richten sich nach der bei der Buchung getroffenen Auswahl. Darüber hinaus benötigte Ausstattung muss vorab mit dem Veranstalter abgestimmt werden.
Ein bestimmter Besucherumfang oder wirtschaftlicher Erfolg der Teilnahme wird nicht geschuldet.
4. Pflichten des Ausstellers
Der Aussteller ist verpflichtet,
- den Stand innerhalb der bekannt gegebenen Auf- und Abbauzeiten einzurichten und zu räumen,
- die Vorgaben des Veranstalters, des Hallenbetreibers sowie die geltenden Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen einzuhalten,
- Flucht- und Rettungswege freizuhalten,
- nur sichere und für den Veranstaltungsbetrieb geeignete Geräte und Materialien einzusetzen,
- Schäden an Standflächen, Gebäuden oder bereitgestellter Ausstattung unverzüglich mitzuteilen und
- für die von ihm eingesetzten Personen, Gegenstände und Inhalte einzustehen.
Die Überlassung des Standes an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.
Werbemaßnahmen und Präsentationen dürfen den Veranstaltungsbetrieb und andere Aussteller nicht unangemessen beeinträchtigen. Außenflächen, Produktvorführungen, Fahrzeuge, Maschinen oder besondere Aufbauten dürfen nur nach vorheriger Abstimmung genutzt werden.
Der Veranstalter kann Maßnahmen untersagen, wenn sie gegen gesetzliche Bestimmungen, Sicherheitsvorgaben oder den Zweck der Berufsinfobörse verstoßen.
5. Ausstellerverzeichnis und Werbemaßnahmen
Der Aussteller stellt die für das Ausstellerverzeichnis und die Veranstaltungsplanung erforderlichen Angaben vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Er ist für die Richtigkeit der übermittelten Angaben verantwortlich.
Der Aussteller versichert, dass die bereitgestellten Texte, Logos, Bilder und sonstigen Inhalte verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
Soweit dies zur Durchführung und Bewerbung der Berufsinfobörse erforderlich ist, räumt der Aussteller dem Veranstalter ein einfaches, unentgeltliches Nutzungsrecht an den bereitgestellten Inhalten ein. Dieses umfasst insbesondere die Verwendung auf der Website, in Ausstellerverzeichnissen, Standplänen, Presseinformationen und sonstigen Werbemitteln zur Veranstaltung.
Für Premium-Aussteller gelten die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten zusätzlichen Werbeleistungen. Voraussetzung ist, dass die dafür erforderlichen Inhalte rechtzeitig und in geeigneter Qualität zur Verfügung gestellt werden.
6. Preise und Zahlung
Die auf der Website genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen sind.
Die Zahlung erfolgt auf Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug auf das dort genannte Konto zu überweisen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Absage durch den Aussteller
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Aussteller, die als Unternehmer oder Institution handeln, nicht.
Kann der Aussteller nicht teilnehmen, ist der Veranstalter unverzüglich in Textform zu informieren. Eine Aufhebung der Buchung bedarf der Zustimmung des Veranstalters.
Kann der Stand anderweitig vergeben werden, werden dadurch erzielte Einnahmen sowie ersparte Aufwendungen auf die vereinbarte Vergütung angerechnet. Dem Aussteller bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Aussteller kann nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen.
8. Änderung, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter darf aus wichtigem Grund notwendige Änderungen am Ablauf, an den Öffnungszeiten, an der Raumaufteilung oder am Veranstaltungsort vornehmen, soweit diese für den Aussteller zumutbar sind.
Wird die Veranstaltung auf einen anderen Termin verschoben, gilt die Buchung grundsätzlich für den Ersatztermin. Kann der Aussteller an diesem Termin nicht teilnehmen, kann er innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung des Ersatztermins in Textform vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Standgebühren werden in diesem Fall erstattet.
Wird die Veranstaltung endgültig abgesagt, entfällt die Standgebühr. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Haftungsregelung.
9. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der vom Aussteller eingebrachten Gegenstände, soweit der Schaden nicht vom Veranstalter zu vertreten ist.
Der Aussteller haftet für Schäden, die durch ihn, seine Beschäftigten, Beauftragten oder die von ihm eingebrachten Gegenstände verursacht werden.
10. Vertragstext und Kommunikation
Die Bestelldaten werden dem Aussteller nach der Buchung per E-Mail übermittelt. Der Aussteller kann die Buchungsdaten und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem Absenden der Buchung speichern oder ausdrucken.
Die Kommunikation zur Buchung erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Der Aussteller ist dafür verantwortlich, eine zutreffende und erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Aussteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters Gerichtsstand.
Vertragssprache ist Deutsch.

